Was sollten Sie tun, wenn es zum Unfall gekommen ist?
Im Falle eines Unfalls gilt es einige Dinge zu beachten. Ich liefere Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie im Schadenfall vorgehen sollten.
Im Falle eines Unfalls sollten Sie folgende Punkte beherzigen
- Sichern Sie die Unfallstelle ab
- Leisten Sie Erste Hilfe
- Bestehen Sie auf die Hinzuziehung der Polizei
- Fotografieren Sie die Unfallstelle mit den beteiligten Fahrzeugen (idealer Weise dokumentieren die Fotos – sofern möglich – die Anstoßkonstellation der Fahrzeuge zueinander)
- Fotografieren Sie die Schäden sowohl am gegnerischen als auch am eigenen Fahrzeug
- Notieren Sie sich das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift und die Versicherung des Unfallgegners.
- Lassen Sie sich Kontaktdaten von Zeugen geben
- Verlassen Sie nicht eigenmächtig die Unfallstelle
- Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, und beauftragen Sie als erste Maßnahme nach erfolgter Unfallaufnahme durch die Behörden – zwecks Schadenfeststellung und Beweissicherung – einen unabhängigen, qualifizierten KFZ-Sachverständigen Ihres Vertrauens!
- Lassen Sie sich weder vor Ort noch am Telefon durch Dritte einschüchtern
Welche Kosten fallen an?
Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Nach herrschender Rechtsprechung hat ein Geschädigter das Recht einen freien, unabhängigen KFZ-Sachverständigen seiner Wahl – bezüglich Taxierung des ihm entstandenen Schaden - zu beauftragen. Die anfallenden Kosten für die Expertise des KFZ-Sachverständigen gehören demnach zum Schaden, und können daher beim eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden – sofern es sich nicht offensichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
Aufgrund der Tatsache, dass Automobile neueren Entwicklungsstandes bei Schadeneintritt – in Bezug auf verbaute Sicherheitskomponenten des aktiven und passiven Unfallschutzes – die Bagatellschadengrenze von derzeit 750,00 € in den allermeisten Schadenfällen überschreiten, ist der Anteil der verbleibenden Bagatellschäden schwindend gering.
Warum sollten Sie nach Schadeneintritt ein Gutachten erstellen lassen?
Reicht nicht eventuell auch ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt aus?
Bitte bedenken Sie, dass ein - durch eine Fachwerkstatt erstellter - Kostenvoranschlag keine Beweissicherungsfunktion besitzt bzw. erfüllt.
Im Falle eines nachträglich eintretenden Streitfalls mit dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer - in Bezug auf die Schadenhöhe, die Hinterfragung der bestehenden Kausalität oder des Schadenherganges - reicht ein Kostenvoranschlag in Hinblick auf die fehlende Beweissicherungsfunktion nicht aus.
Sowohl eine eventuell aus dem Schadenereignis verbleibende - und damit dem Geschädigten zustehende - Wertminderung, als auch die Höhe des anfallenden Nutzungsausfalls werden durch den KFZ-Sachverständigen ermittelt.
Zuvor benannte Positionen können in einem Kostenvoranschlag ebenfalls nicht berücksichtigt bzw. abgebildet werden.
Schalten Sie deshalb immer einen unabhängigen, qualifizierten KFZ-Sachverständigen Ihres Vertrauens ein.
Kontakt
Gerne können Sie mich telefonisch oder schriftlich kontaktieren. Zögern Sie nicht, mir eine Nachricht zukommen zu lassen. Ich werde mich so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
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